Dass man eine BahnCard innerhalb der Laufzeit unter normalen Umständen nicht kündigen kann ist klar. Etwas unflexibel ist für mich aber die Tatsache, dass es beim Tod des Inhabers nur zwei Monate nach Laufzeitbeginn (noch unbenutzt) keine Sonderkündigung gibt. Es gibt weder eine Rückerstattung, was teilweise noch verständlich ist, noch eine Umschreibung auf eine andere Person.
Reinhard
DB bei Kündigung der BahnCard sehr unflexibel
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DB bei Kündigung der BahnCard sehr unflexibel
Ich bn wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Manche auch beides.
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Re: DB bei Kündigung der BahnCard sehr unflexibel
Hm,
nach meinem Kenntnisstand bekommen die Nachfahren eine BC 100 anteilig rückerstattet, d.h. wenn der Inhaber z.B. nach 4 Monaten sterben würde, dann würden 2/3 rückerstattet. Weiß aber nicht mehr, wo ich das gelesen habe.
Habe heute zufällig mit SMA in Zürich telefoniert und dort erfahren, dass man z.B. bei einem längeren Auslandsurlaub in der Schweiz sein Generalabonnement für die Dauer der Auslandsreise hinterlegen kann und dann die entsprechende Unterbrechung rückvergütet bzw. die Gültigkeitsdauer verlängert bekommen würde. Wäre eine sehr kundenfreundliche Regelung. Bei mir ist es demnächst so, dass meine BC 100 abläuft und ich eine längere Auslandsreise unternehme. Logisch, dass ich dann erst wieder wenn ich zurück bin, mir eine neue BC 100 kaufe. Und nun kommt der Witz an der Sache: Dank der Unterbrechung von einem Monat spare ich mehr, als mich eine interkontinentale Flugreise (einfache Strecke 10.000 km) hin und zurück kostet, d.h. mich kostet der Flug eigentlich gar nichts!
Viele Grüße vom Vielfahrer
nach meinem Kenntnisstand bekommen die Nachfahren eine BC 100 anteilig rückerstattet, d.h. wenn der Inhaber z.B. nach 4 Monaten sterben würde, dann würden 2/3 rückerstattet. Weiß aber nicht mehr, wo ich das gelesen habe.
Habe heute zufällig mit SMA in Zürich telefoniert und dort erfahren, dass man z.B. bei einem längeren Auslandsurlaub in der Schweiz sein Generalabonnement für die Dauer der Auslandsreise hinterlegen kann und dann die entsprechende Unterbrechung rückvergütet bzw. die Gültigkeitsdauer verlängert bekommen würde. Wäre eine sehr kundenfreundliche Regelung. Bei mir ist es demnächst so, dass meine BC 100 abläuft und ich eine längere Auslandsreise unternehme. Logisch, dass ich dann erst wieder wenn ich zurück bin, mir eine neue BC 100 kaufe. Und nun kommt der Witz an der Sache: Dank der Unterbrechung von einem Monat spare ich mehr, als mich eine interkontinentale Flugreise (einfache Strecke 10.000 km) hin und zurück kostet, d.h. mich kostet der Flug eigentlich gar nichts!
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Re: DB bei Kündigung der BahnCard sehr unflexibel
Vom VSB habe ich vernommen, dass man dort bei Krankheit ebenfalls bei Hinterlegung des Abos eine Rückerstattung beantragen kann, erst recht natürlich beim Ableben. Und TUTIcket räumt Kunden, die aufgrund der massiven Veränderungen durch den Interimsfahrplan ihre gewohnte Verbindung verloren haben und keine akzeptable neue Verbindung nutzen können, ein Sonderkündigungsrecht ein ohne Nachzahlung etwaiger anteiliger Nachlässe gegenüber regulären befristeten Monatskarten.
Viele Grüße vom Vielfahrer
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Re: DB bei Kündigung der BahnCard sehr unflexibel
Dann ist es vielleicht ein Unterschied, ob man eine BahnCard 100 oder nur eine BC25 hat.
Reinhard
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