Kreistag in Villingen spricht sich für neue Strukturen aus

Sonstiges, worüber man sich das "Maul" zerreisen kann.
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Vielfahrer
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Kreistag in Villingen spricht sich für neue Strukturen aus

Beitrag von Vielfahrer »

Hallo,
unter Tagesordnungspunkt 4 wurde im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises ein vergleichsweise trockenes Thema wie dies einer Satzung behandelt. Die Satzung regelt die Verwendung von ca. 3,6 Mio. Euro, die bislang den Verkehrsunternehmen als Ausgleich für tariflich günstigere Schülermonatskarten pauschal zugeflossen sind. Berechnungen haben ergeben, dass die Differenz zwischen Schülermonatskarten und regulären Monatskarten nur ca. 1,6 Mio. Euro beträgt. Diese Differenz muss gemäß Landesgesetzgebung auch erstattet werden. Offenbar haben die Verkehrsunternehmen dann seither rund 2,0 Mio. € mehr erhalten, als der Tarifunterschied betragen hätte. Die Folge ist nun, dass vermutlich viele Busunternehmen (die Schiene finanziert sich über andere Kanäle) ihre "eigenwirtschaftlichen" Linien nicht aufrechterhalten können. Bei einer bis spätestens 2022 anstehenden neuen Genehmigung werden sie wohl kaum einen eigenwirtschaftlichen Antrag mehr stellen können, so dass die Verkehre alle vom Landkreis auszuschreiben sind. Die Unternehmen kalkulieren dann ihre Kosten und versuchen, diese im Wettbewerb auch durchzusetzen. Dem Landkreis fließen im Rahmen von Brutto-Verträgen dann die Einnahmen zu und die Differenz gleicht er aus eigenen Mitteln aus, soweit die überschüssigen § 45a-Mittel hierfür nicht ausreichen. Der Landkreis ist verpflichtet, die Mittel vollständig im öffentlichen Verkehr zu verausgaben. Er kann dies auch für Tarife oder bessere Verkehrsangebote tun.
Seitens der Kreisräte wurde die größere Transparenz begrüßt, die nun einkehren wird. Bei nur einer Enthaltung stimmten alle anderen Kreisräte für diese Satzung, die die Strukturen des öffentlichen Verkehrs im Schwarzwald-Baar-Kreis nachhaltig verändern wird.
Da die Stadt Donaueschingen mit rund 300.000.- € ihren Stadtbusverkehr bezuschusst, partizipiert sie in einem noch zu definierenden Umfang an den überschüssigen Mitteln des § 45a. Die Stadt Villingen-Schwenningen hingegen hat es mit einem eigenwirtschaftlichen Antrag zu tun, zahlt also keinen Cent Betriebskostenzuschüsse und erhält demzufolge von diesen Mitteln nichts, es sei denn, der eigenwirtschaftliche Antrag der VGVS würde zurückgezogen. Dann könnte die Stadt einen Teil ihrer Finanzierungskosten gegenüber dem Landkreis dann auf diesem Wege geltend machen.

Viele Grüße vom Vielfahrer
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