Kreistag will Stelle für Beschwerdemanagement schaffen

Sonstiges, worüber man sich das "Maul" zerreisen kann.
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Vielfahrer
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Kreistag will Stelle für Beschwerdemanagement schaffen

Beitrag von Vielfahrer »

Hallo,

in Ulm und um Ulm herum, also im Kernland des RAB ZugBus Alb-Bodensee GmbH, hagelt es so viele Beschwerden wie noch nie. Die für den öffentlichen Verkehr zuständigen Mitarbeiter kommen mit der Bearbeitung nicht mehr nach. Wie ich von einem Kreistagsmitglied vernommen habe, soll im kommenden Haushalt eine Vollzeitstelle geschaffen werden, die sich ausschließlich mit der Vielzahl von Kundenbeschwerden zu befassen hat. Busse laufen über, lassen Fahrgäste an den Haltestellen stehen, haben teilweise hohe Verspätungen, Fahrten fallen ganz aus. Dass die Leistungen um die entfallenen Fahrten gekürzt werden, schert offenbar die Unternehmen nicht sonderlich. Wie unter solchen Umständen Fahrgäste für den öffentlichen Verkehr gewonnen werden sollen, ist mir schleierhaft.

Viele Grüße vom Vielfahrer
Tannenrainer
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Re: Kreistag will Stelle für Beschwerdemanagement schaffen

Beitrag von Tannenrainer »

Lieber Vielfahrer,

eine zentrale Beschwerdestelle für ÖPNV-Belange wäre im Kreis Tübingen durchaus auch kein Job, auf den ich scharf wäre...

Wenn man die anhaltende Misere im Schienenpersonennahverkehr auf den im Kreis Tübingen gelegenen Strecken, welche in den lvergangenen Wochen eine absolut verheerende Dimension erreicht hat, als Grundlage nimmt, dann könnten in so einer Beschwerdestelle sicher mehrere Stellen nötig sein...

Die Betriebsqualität allein auf der Ammertalbahn kann mittlerweile nur noch als katastrophal bezeichnet werden...
die zahlreichen Leserbriefe dazu im Schwäbischen Tagblatt sprechen eine eindeutige Sprache und man kann davon ausgehen, daß die Fahrgastzahlen nach dem ersten empfindlichen Einbruch im vergangenen Jahr mit Sicherheit weiterhin spürbar abnehmen werden... die alltäglichen Staus auf den auf Tübingen zuführenden Straßen werden gefühlt wöchentlich schlimmer!

Mehr gibt's zu dem leidigen Thema nicht zu sagen!

Gruß
Tannenrainer
Karl Müller
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Re: Kreistag will Stelle für Beschwerdemanagement schaffen

Beitrag von Karl Müller »

Ja,
Tannernrainer, es ist wirklich grauselig.

Aber, man könnte meinen/annehmen das ab Planwechsel, dem 14.12.19 alles besser wird!?

Denn, DB Regio gibt etliche Leistungen, S-Ulm, S-Heilbronn/Osterburken/Nürnberg an die Neuen Anbieter ab. Somit müßten doch demnächst mehr Personale freigesetzt werden.

Das hätte auch schon mit Übernahme der SWEG auf der Brenz/Donautalbahn (die RB) der Fall sein müssen. Aber, dieser XXXXLaden RAB ist und bleibt nicht in der Lage den Verkehr ordentlich abzuwickeln, es spottet jeder Beschreibung.

Sitzen dort im management gar *Hermann`s-Feinde* die den Minister Lügen strafen wollen? ( Ironie - das MVI möchte mehr Fahrgäste auf die Öffis bringen, aber, wie schon oft hier dokumentiert geht die verkehrswende andersrum.....auf die Straße ob der Katastrophenleistungen der DB.....)

Ab Juni 20 fährt auf der Tübinger Strecke auch abellio im 30 Minutentakt......ob`s dann besser/anders/schlechter wird?

MFG Oli
Vielfahrer
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Re: Kreistag will Stelle für Beschwerdemanagement schaffen

Beitrag von Vielfahrer »

Hallo,

was ich gerade in der Fachzeitschrift "Roter Renner" lese, hat es in sich:

" RAB: Landkreis kündigt Zwangsgeld an
Der Alb-Donau-Kreis erwägt rechtliche Schritte gegen die Bahn-Tochter Zugbus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB).

Denn seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 würden die Fahrgastbeschwerden beim Landratsamt über den Buslinienverkehr in den Räumen Blaustein, Blaubeuren/Laichingen und Dornstadt kein Ende nehmen und hätten seit September dieses Jahres einen neuen Höchststand erreicht. Ursächlich hierfür seien nach Angaben von RAB Probleme bei der Personalakquise, ein hoher Krankenstand sowie der Ausfall von Subunternehmern. Das beauftragte Unternehmen stehe nach Auffassung der Kreisverwaltung hier aber in der Eigenverantwortung gegenüber den Fahrgästen, da die angesprochenen Linien eigenwirtschaftlich bedient werden. »Soweit Linien eigenwirtschaftlich betrieben werden hat das jeweilige Unternehmen einen Rechtsanspruch, diese Linie dann bedienen zu dürfen. Es steht umgekehrt aber auch in der Pflicht. Wiederholt drängte die Landkreisverwaltung das Unternehmen zur Einhaltung seiner beförderungsrechtlichen Pflichten. Jetzt prüft die Kreisverwaltung, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen, den Einsatz rechtlicher Maßnahmen wie Buß- und Zwangsgeld«, heißt es dazu in einer offiziellen Mitteilung der Kreisverwaltung.

Bereits im Januar 2019 habe das Landratsamt als zuständige Aufsichtsbehörde auf Beschwerden reagiert und das Gespräch mit den RAB-Verantwortlichen gesucht. Diese hätten Besserung zugesichert und im April 2019 auch Erfolge vorweisen können. Der positive Trend habe aber nur kurze Zeit angehalten. Zum Schuljahresbeginn, im September 2019, habe sich die Situation erneut verschärft. »Überfüllte Busse, Verspätungen, aber auch Ausfälle gehören leider zur Tagesordnung. Zeitnah wurde abermals das Gespräch mit den Linienbetreibern gesucht; diesmal jedoch ohne eine Stabilisierung des Buslinienverkehrs zu erreichen«, so die Kreisverwaltung weiter.

Landrat Heiner Scheffold sagt mit Blick auf die anhaltenden Beschwerden: »So kann die Situation nicht bleiben. Unsere Zielrichtung ist ein ebenso kunden- wie mittelstandsfreundlicher öffentlicher Personennahverkehr. Auch wenn nahezu alle Unternehmen gute Arbeit leisten, bleiben solche schlechten Beförderungsleistungen ein Ärgernis. Wir haben bei Problemen immer das faire, aber deutliche Gespräch mit dem Verkehrsunternehmen in der betroffenen Raumschaft gesucht. Nachdem dies im konkreten Fall offenbar nichts fruchtet, werden wir nun rechtliche Maßnahmen prüfen.«

»Wir brauchen einen verlässlichen ÖPNV, um den Bürgern im Alb-Donau-Kreis eine Alternative zum Auto zu bieten. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Klimadebatte. Dazu müssen alle – Politik, Verwaltungen aber auch Verkehrsunternehmer – ihren Beitrag leisten.« sagt Markus Möller, Erster Landesbeamter beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis und zuständiger Dezernent für den ÖPNV. Er habe deshalb den Fachdienst Verkehr und Mobilität des Landratsamts mit der Prüfung möglicher hoheitlicher Maßnahmen beauftragt. Das Ergebnis der Prüfung habe ergeben, dass für solche Maßnahmen, insbesondere Bußgeldverfahren oder die Festsetzung von Zwangsmitteln – wie ein Zwangsgeld – das Regierungspräsidium Tübingen als Genehmigungsbehörde im Personenbeförderungsrecht zuständig sei. Die Kreisverwaltung habe nun die eingegangenen Beschwerden gesammelt nach Tübingen übersandt und stehe in engem Kontakt mit den dortigen Fachleuten.

Landrat Scheffold: »Diese Prüfung soll auch ein Signal setzen an alle beauftragten Verkehrsunternehmen, dass wir, wie unsere Bürger, klare Erwartungen haben an einen kundenfreundlichen und verlässlichen Nahverkehr. Was wir zu Recht im Schienenpersonenverkehr beim Land anmahnen, dass muss auch für die Linienverkehre auf der Straße gelten.« Er hoffe, so Scheffold, dass das Unternehmen im Linienverkehr im Raum Blaustein, Blaubeuren/Laichingen, Blaustein und Dornstadt nun endlich von sich aus für die nötige verlässliche Bedienungsqualität sorge."

Es läuft auch beim Busverkehr offenbar so wie in einigen Bereichen auf der Schiene, wo der RAB nur noch wenig auf die Reihe kriegt. Die Fahrgäste sind die Leidtragenden. Im ländlichen Raum bleibt da in vielen Fällen nur noch der PKW als Alternative übrig, sofern es überhaupt noch Fahrgäste gibt, die nicht wegen fehlender Alternativen auf den Bus angewiesen sind.

Viele Grüße vom Vielfahrer
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