Deutliche Verbesserungen bei GVFG-Finanzierungsmaßnahmen

Sonstiges, worüber man sich das "Maul" zerreisen kann.
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Vielfahrer
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Deutliche Verbesserungen bei GVFG-Finanzierungsmaßnahmen

Beitrag von Vielfahrer »

Hallo,

im Rahmen einer Video-Konferenz stellte das baden-württembergische Verkehrsministerium heute die neuen Fördermöglichkeiten zugunsten des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs vor. Minister Winfried Hermann führte zunächst aus, dass der Bund seine Mittel von bislang 332 Mio. € in Anbetracht der Notwendigkeit des Klimaschutzes in diesem Jahr auf 665 Mio. € verdoppelt habe, nächstes Jahr auf 1 Mrd. € aufstocken werde und diesen Betrag ab 2023 nochmals auf 2 Mrd. € verdoppeln werde, in den Folgejahren dann wie die Regionalisierungsmittel um jährlich 1,8 % dynamisieren werde. Mithin leiste der Bund 6 mal mehr an Finanzmitteln, worüber er sehr dankbar sei.

Mit der Erhöhung der Fördermittel alleine sei es aber nicht getan. Der Bund erhöhe bei GVFG-Projekten seinen Anteil von bislang 60% auf 75 % der Investitionen und für Streckenreaktivierungen und Elektrifizierungen von Bestandsstrecken sogar auf 90 %. Außerdem übernehme er von den Planungskosten, die grob auf 25 % geschätzt werden, mit 10% einen erheblichen Anteil. Ein weiterer wichtiger Schritt sei es, dass die sog. Bagatellgrenze abgesenkt würde. Bislang konnten nur Projekte ab einem Kostenvolumen von 50 Mio. € in das Bundes-GVFG-Programm aufgenommen werden, nunmehr wäre dies ab 30 Mio. € schon möglich, in bestimmten Einzelfällen sogar ab 10 Mio. €. Es werden auch neue Fördertatbestände zugelassen, nämlich die Reaktivierung und Elektrifizierung von Bahnstrecken außerhalb der Verdichtungsräume, die Digitalisierung der Leit- und Sicherungssysteme, der Stationsausbau und die Sanierung von Bahnstrecken. Die vom Bund gewährten Fördersätze liegen zwischen 90% (Reaktivierung und Elektrifizierung) und 50 % (Sanierung von Bestandsstrecken).

Das Land behält seine bisherige anteilige Förderung bei Vorhaben nach dem Bundes-GVFG von 20% bei, natürlich nicht bei der Reaktivierung und Elektrifizierung, weil dann ja 110% Förderung herauskäme. In diesem Fall reduziert sich die Landesbeteiligung auf 5 %, so dass also Reaktivierungen zu 95 % förderfähig sind.
Das große Problem aus kommunaler Sicht war seither die volle Übernahme der Planungskosten, die in der Regel etwa 25% der Investitionskosten ausmachen. Nunmehr übernimmt der Bund von den 25% Planungskosten einen Sockelbetrag von 10 % und das Land beteiligt sich an den verbleibenden Planungskosten zu 57,5 %, d.h. die kommunale Seite muss von den verbleibenden 15% Planungskosten anteilig 42,5% bezahlen.

Unter dem Strich stellt sich die kommunale Seite dank des Engagements von Bund und Land erheblich besser dar, weil nur noch ein Bruchteil der bisherigen Kosten an den Kommunen hängen bleiben werden. Beim Aus- und Umbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen bezahlt der Bund zukünftig 50%, das Land 57,5 % der nicht vom Bund abgedeckten Invesitionskosten. Die Planungskosten verbleiben aber voll bei der kommunalen Seite.

Außer dem Bundes-GVFG gibt es noch das Landes-GVFG. Hier hat das Land seine Mittel von 155 Mio. € /Jahr auf jetzt 320 Mio. €/Jahr aufgestockt. 60% davon sind für den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) vorgesehen, 40% für den kommunalen Straßenbau. Radschnellwege werden anteilig aus beiden Bereichen gefördert. Je nach Lage des Falls können bis zu 85 % der Kosten gefördert werden.

Da aus Sicht des Landes der Zustand vieler Bahnhöfe ein jämmerliches Bild bietet, wurde ein gesamthafter Ansatz "Bahnhof der Zukunft" entwickelt. DB, Land und Kommunen können in den Jahren 2020 - 2029 insgesamt 430 Mio. € aus diesem Topf nehmen, um den barrierefreien Ausbau der Stationen, ein Ausbau der Stationen zu einer Mobilitätsdrehscheibe und den Erwerb oder die Sanierung von Bahnhofsgebäuden durch Kommunen oder Dritte zu ermöglichen.

Viele Grüße vom Vielfahrer
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