A.H. hat geschrieben: Der Kündigungsparagrafen muss nur um eine Zusatzklausel erweitert werden, welche besagt, dass die Betriebsvereinbarung gekündigt werden kann, aber sie erst außer Kraft tritt, wenn eine neue vereinbart worden ist.
Erst mal hallo Andreas. Auch für Streikgegner ist dieses Forum offen. Schön, dass Du Dich meldest.
Haben wir uns darüber schon einmal unterhalten? Ich habe zumindest ein paar Kollegen schon mal darauf angesprochen. Was aber rechtlich machbar ist oder nicht, sollten darauf geschulte Leute eigentlich wissen.
Und wenn man in der Frühe um kurz nach 5.00 aus dem Bett geschmissen wird, obwohl man bis 0.00 Dienst hatte, und dann 17 Minuten lang etwas erzählt wird, wovon vielleicht 10% überhaupt im Geiste hängen geblieben ist, wird man kaum eine halbe Stunde später in der Lage sein, geschweige denn dürfen, einzuspringen. Wenn man dann irgendwann gegen Mittag wieder die Müdigkeit zurück kommt nutzt man natürlich die Gelegenheit zu einem ausgiebigen Mittagsschläfchen statt dann zu sagen "ich möchte doch..."
Wenn man dann total aus dem Trott am Abend länger auf bleibt (Müdigkeit fehlt noch), weil man am nächsten Tag dann eine spätere Sonderleistung hat, ist man bei einem erneuten Anruf um halb fünf, nach drei Stunden Schlaf, keinesfalls fahrtauglich. Die Frau sagt dann am Telefon (weil man ja über den späten Dienstbeginn gesprochen hat), dass man die eingeteilte Sonderleistung fahren könne, aber mit Sicherheit nicht einspringen wird. So kommt dann gleich der Kommentar, dass man den Sonderzug ausfallen lässt und der Tf zu Hause bleiben könne. Warum soll der Tf, der in 98% der Fälle immer einspringt und trotzdem genauso in den A..... getreten bekommt wie die Anderen, nicht entsprechend reagieren?
Sollten wir hier im Forum weiter das für und wider diskutieren wollen, schlage ich vor ein eigenständiges Unterforum zu eröffnen, das für Außsenstehende nicht einsehbar ist. Die werden sich vielleicht über weitere Beiträge amüsieren, aber gewisse interne Sachen sollen intern bleiben.
Reinhard